Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentum/Bauliche Veränderung
Bei baulichen Veränderungen i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG handelt es sich um Maßnahmen, die über die übliche Intandsetzung oder Instandhaltung hinausgehen. Es handelt sich um gegenständliche Eingriffe in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums, die nicht mehr Pflege, Erhaltung oder Bewahrung des gegenwärtigen Zustandes oder seiner ertsmaligen Herstellung dienen. sondern einen neuen Zustand schaffen.